Dr. med. dent.
Cornelia Haupt

Landstrasse 77
5430 Wettingen

056 430 19 88

Wer ist Schuldner


Mit einigen Ausnahmen handelt es sich bei einer kieferorthopädischen Behandlung um keine Pflichtleistung der Krankenkasse oder der IV (Invalidenversicherung), so dass die Rechnungsstellung an den gesetzlichen Vertreter oder den Patienten selbst erfolgt.
Ob eine allfällige Kostenrückerstattung durch einer Krankenkassen-Zusatzversicherung zu erwarten ist, müssen der Patient bzw. die gesetzlichen Vertreter selber abklären, da für Zusatzversicherungen kein Vertrag zwischen den Zahnärzten und den Versicherungen besteht. Wir beraten Sie aber gerne und helfen Ihnen, soweit das unserer Kompetenzen zulassen.

Bei der Beurteilung der Behandlungsunterlagen wird routinemässig eine allfällige Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung oder eine Kostenbeteiligung aus der Grundversicherung (Krankenkassenpflichtleistungsfall gemäss KVG) geprüft und die nötigen Anträge gestellt.
 

 

Mein Taxpunktwert

Die für eine Behandlung anfallenden Kosten werden nach dem seit dem 1.1.2018 gültigen Zahnarzttarif (DENTOTAR)
der SSO (schweizerischen Zahnärztegesellschaft) abgerechnet
.

 

In meiner Praxis kommen für Privatpatienten folgende Taxpunktwerte zur Anwendung:

Privatpatiententarif Fr 1.10  

 

Der Taxpunktwert ist von der SSO gesetzlich wie folgt festgelegt

 

Sozialversicherungstarif (seit 2018) Fr. 1.00 UV MV IV
Krankenkasse Grundversicherung (seit 1994)  Fr. 3.10  
Privatpatiententarif (seit 2018) empfohlen Fr. 1.15 maximal Fr. 1.60

 

 

 

Die zu erwartenden Kosten

Erste kieferorthopädische Beurteilung

 

Fr. 120.–


Vorabklärungen, welche das Erstellen der Behandlungsunterlagen (=vollständige Dokumentation), einen detaillierten individuellen Behandlungsplan sowie die Besprechung mit dem Patienten und den Eltern umfassen

 

Fr. 1‘200.—
Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung sind abhängig vom Schweregrad der Zahn- respektive Kieferfehlstellungen und der daraus notwendigen Apparaturen und der Dauer der Therapie. Sie können erst nach einer individuellen Planung abgeschätzt werden und variieren abhängig vom Therapieaufwand und der Therapiedauer sehr stark variieren

variiert je nach 

Aufwand & Dauer

 

Die Behandlung wird schrittweise abgerechnet und in einer detaillierten Rechnung ausgewiesen.